Sachverständige für das
Hörakustikerhandwerk

Doreen Minnerop
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Hörgeräteakustikerhandwerk.

Wer bin ich?
Kurzvita

Mein Name ist Doreen Minnerop.

Die Ausbildung zum Hörakustiker habe ich von 1995 bis 1998 absolviert.
2001 legte ich erfolgreich die Meisterprüfung bei der Handwerkskammer Rheinhessen/Mainz ab.

Seitdem sammelte ich in unterschiedlichen Bereichen der Hörakustik vielfältige Erfahrungen.
Ich war zunächst als Filialleiter tätig, ehe ich später zusätzlich eine Gebietsleitung bei einem mittelständischen Unternehmen übernahm.
Zeitgleich bildete ich mich zum Pädakustiker weiter, einer Zusatzqualifikation zur Hörsystemversorgung bei Kindern.

Seit 2003 bin ich zusätzlich als Prüfer im Meisterprüfungsausschuss der Hörakustiker der Handwerkskammer Rheinhessen/Mainz tätig, seit 2020 als Vorsitzende eines Ausschusses.

2020 gründete ich mein eigenes Unternehmen in meiner Heimatstadt Auerbach. Im Februar 2020 sowie im Dezember 2020 folgte die Eröffnung der Filialen in Reichenbach und Treuen.

Im Januar 2022 wurde ich von der Handwerkskammer Chemnitz zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Hörakustikhandwerk benannt und vereidigt.

Meine Leistungen

Zu meiner Tätigkeit als Sachverständige gehören alle Themen der Hörgeräteakustik, dabei arbeite ich sowohl regional als auch bundesweit. Unser Ziel ist es, Gutachten zu erstellen, welche die Fragen des Auftraggebers vollumfänglich und auf dem höchsten Niveau beantworten.

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Gutachten

Ich fertige Gutachten für verschiedene Zwecke an. Dabei wird immer Ihr individuelles Anliegen in den Fokus gestellt. Lösungen können so effizient und fachlich fundiert erarbeitet werden. Für eine genauere Information zu den verschiedenen Gutachten kontaktieren Sie mich bitte.

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Honorar

Gerichtsgutachten:

Die Kosten für ein gerichtliches Gutachten unterliegen dem JVEG. Ein gerichtliches Gutachten wird auf Anordnung durch ein Gericht angefertigt. Hier wird Umfang und Beweisfrage durch das zuständige Gericht festgelegt.

Privatgutachten:

Umfang und Aufwand des Gutachten werden von dem Auftraggeber mit dem Sachverständigen vereinbart. Privat beauftragte Gutachten unterliegen anderen Vorschriften. Die Kosten werden in der Regel vom Auftraggeber getragen. Gerne erstelle ich Ihnen ein Angebot.

Wissenswertes

Zu den Pflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gehören Objektivität, Unparteilichkeit und Weisungsfreiheit. Dies erklärt er unter Eid bei der bestellenden Stelle.

Im Falle eines Rechtsstreits (z.B. Hörsystemträger gegen Krankenkasse) wird ein Beweis- bzw. Gerichtsgutachten erstellt. Hierbei werden Mängel fachlich begutachtet und messtechnisch dokumentiert. Bei einem Versicherungsgutachten wird, im Auftrag der Versicherung, eine Schadensaufnahme und Bewertung vollzogen. Das Privatgutachten ist von einer Privatperson initiiert. Die Gegenseite können dabei Versicherungen, Dienstleister oder Hersteller sein.

Gerichtsgutachten sind Gutachten, die durch das Gericht selbst beauftragt werden. Der Gerichtsgutachter beantwortet dabei durch das Gericht an ihn gestellte Fachfragen, wie z. B. „Gibt es wirtschaftlichere Möglichkeiten um die Behinderung des Klägers auszugleichen oder muss es das begehrte Hörsystem sein?“ welche in einem sogenannten Beweisbeschluss formuliert und beantwortet werden und dann Bestandteil der Prozessakte sind.

Entstehen Schäden an einem Hörsystem oder wird dieses zerstört, so wird durch ein Wertgutachten der Zeitwert ermittelt.
Anders ist es beim Beweisgutachten. Gibt es ein Rechtsstreit über potenzielle Mängel an einem Hörsystem so werden diese Mängel sachkundig begutachtet und mit Hilfe von technischen Messungen dokumentiert.

Versicherungsgutachten sind eine Form des Privatgutachtens. Sie werden u.a. im Falle von Sach- und Haftpflichtschäden von der Versicherung oder von Versicherten/Geschädigten zum Ermitteln der Ursache und Höhe eines Schadens herangezogen.

Privatgutachten bzw. Parteigutachten werden einzig und allein von Privatpersonen in Auftrag gegeben um bspw. außergerichtlich zu einer Einigung zu kommen
Versicherungsgutachten

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